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Datum: 14.02.2012
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Professorenbesoldung in Hessen ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Besoldung von Professoren in Hessen für verfassungswidrig erklärt. Ein Professor hatte geklagt, weil er weniger Grundgehalt und dafür eine Leistungsprämie bekommt. Das Urteil könnte für die Bundesregierung teuer werden.

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